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15.02.2021

Planung und Durchführung virtueller Standortbegehungen im Zeitraum Januar bis März 2021

Aufgrund der bundesweiten Beschränkungsmaßnahmen als Prävention gegen das Virus SARS-CoV-2 hat die PGU entschieden, die diesjährigen Vor-Ort-Termine im Rahmen der Verifizierungsverfahren als virtuelle Standortbegehungen durchzuführen.

Grundlage dafür bildet die dafür erarbeitete Verfahrensanweisung, welche die Anforderungen des konsolidierten Artikels 34a der AVR umsetzt.

Darauf aufbauend wird im Prüfplan ausgewiesen, welche Unterlagen, Dokumente und Interviews im Rahmen einer Videokonferenz ausgetauscht werden. Gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber wird ein geeignetes Konferenzsystem ausgewählt und der Teilnehmerkreis abgestimmt.

Durch eine umfassende Dokumentation seitens des Prüfteams wird ein vollständiger Verifizierungsprozess sichergestellt.

Aufgrund der verlängerten Abgabefrist der verifizierten Zuteilungsdatenberichte für die Jahre 2019 und 2020 wird darauf hin orientiert, die Vor-Ort-Termine im zweiten Quartal 2021 möglichst als Präsenztermin durchzuführen.