Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG) sind die Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2020 über die Emissionen zu berichten, die durch das Inverkehrbringen verursacht werden.
Entsprechend dem Brennstoffemissionshandelgesetz (BEHG) sind die Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2020 über die Emissionen zu berichten, die durch das Inverkehrbringen verursacht werden.