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Grundsätze der Verifizierungstätigkeit


1. Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung

Sachbezogenes Handeln ist die Voraussetzung für unseren Qualitätsanspruch, anforderungsgerechte und nachvollziehbare Verifizierungsergebnisse zu erbringen. Durch die Einbeziehung aller vom AG bereitgestellten Informationen und Nachweise, die mit den bei der PGU eingeführten Prüfmethoden systematisch bearbeitet werden, sowie die fachliche Qualifikation aller ausgewählten Prüfer wird das Verifizierungsergebnis stets fachlich begründet erstellt. 

2. Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit stellen wir in den Vordergrund unseres Handelns, weil erfolgreiche und langfristige Geschäftsbeziehungen die Basis unserer unternehmerischen Tätigkeit darstellen. Grundsatz unserer Arbeit ist daher die qualitäts-, termin- und kostengerechte Bearbeitung unserer Prüf- und Zertifizierungsaufträge. Wir gewähren die Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der aktuellen Gesetzgebung.

3. Eigenverantwortung und Kompetenz der Prüfer

Unsere Stärke ist die interdisziplinäre Zusammensetzung der Prüfteams, die durch ausgeprägter Eigenverantwortung zum Tragen kommt. Die fachliche Eignung der Prüfer wird für jede einzelne Prüfverpflichtung hinsichtlich der einschlägigen Kompetenzen und Qualifikationen geprüft und bestätigt. Darüber hinaus findet eine ständige Qualifizierung und Weiterbildung der Prüfer durch interne als auch externe Schulung statt, um das Fachwissen und die Kompetenz der Prüfer kontinuierlich zu erweitern.

4. Qualitätsmanagement

Die Qualitätssicherung erfasst alle relevanten Arbeitsabläufe in das Unternehmen. Jeder ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich. Für die Verwirklichung der Qualitätspolitik garantiert die Geschäftsführung, für die Kontrolle des QMS ist der benannte QM-Beauftragte verantwortlich.

Regelmäßige Schulungen und Audits sind die Grundlage für die Umsetzung der Festlegungen des QM-Handbuches.

5. Wirtschaftlichkeit und Fehlervermeidung

Ständige Effizienzerhöhung bei der Projektbearbeitung und die Vermeidung von Fehlern sind die notwendige wirtschaftliche Basis für die erfolgreiche Arbeit der PGU. Die Organisationsstruktur des Unternehmens gewährleistet diese Umsetzung. Die Geschäftsführung und die Prüfer haben das Recht auf gegenseitige Kritik.

6. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Als akkreditierte Verifizierungsstelle für Treibhausgaserklärungen ist PGU jederzeit verpflichtet zu einem unparteiisch Handeln. Die PGU erbringt ihre Leistungen als unabhängige und von Lieferinteressen freie Verifizierungsstelle. Die Unparteilichkeit der PGU ist grundsätzlich durch ihre Gesellschaftsstruktur sowie durch die im Rahmen des QM-Systems definierten Regeln gewährleistet. Mit der sorgfältigen Auswahl unserer Prüfer gewährleistet PGU einen durchgängigen Qualitätsstandard unserer Verifizierungstätigkeiten.

7. Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Geschäftsführung der PGU stellt sicher, dass im Rahmen der Verifizierungsaufträge keine Prüfer eingesetzt werden, dass einen tatsächlichen oder möglichen Interessenkonflikt aufweist, der das Ergebnis des Verifizierungsprozesses beeinflussen könnte. Ebenso wird im Rahmen der Vertragsprüfung sichergestellt, dass für den AG durch die beauftragten Prüfer keine Beratungstätigkeiten oder Dienstleitungen im Bereich der Erstellung von Emissionsberichten durchgeführte wurde. Um Interessenkonflikte zu vermeiden wird jährlich eine Risikoanalyse auf Leistungsebene durchgeführt sowie werden auftragsbezogene die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der jeweilige eingesetzten Prüfer durch die Geschäftsführung überprüft.

8. Offenheit

Die PGU stellt für die vorgesehenen Nutzer, den Auftraggebern oder der verantwortlichen Seite zeitnahe Informationen über den Status der Validierung, Verifizierung oder Zertifizierung in angemessener Weise zur Verfügung.

9. Vertraulichkeit

Die PGU behandelt alle als geheimhaltungsbedürftig erklärten oder als geheimhaltungsbedürftig erkennbaren Informationen technischer oder geschäftlicher Art eines AG vertraulich.

10. Geltendes Recht

Für die Durchführung der Geschäftsprozesse haltet PGU alle relevanten geltenden Gesetze und Vorschriften ein. Im Umgang mit Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand handeln PGU stets aufrichtig und transparent sowie in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.