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Erstellung von Unterlagen im Rahmen des Zertifikatehandels für Brennstoffemissionen (BEHG)

Entsprechend des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) werden die Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen verpflichtet, ab dem Jahr 2020 über die Emissionen zu berichten, die durch das Inverkehrbringen verursacht werden. Die PGU reagiert auf das Inkrafttreten des BEHG und bietet ihren Kunden in den kommenden Monaten neue Dienstleistungen an. Lesen Sie zu den Hintergründen auch unsere aktuelle Meldung vom Juli 2020.

Überwachungsplan:

Im Überwachungsplan werden die Methoden festgelegt, mit denen die relevanten Stoffströme gemessen werden.

Zuteilungsantrag:

Mit dem Zuteilungsantrag zeigt ein emissionshandelspflichtiges Unternehmen an, dass es im regulären Betrieb Emissionen verursacht und eine Zuteilung an Emissionszertifikaten benötigt.

Mitteilung zum Betrieb:

In der Mitteilung zum Betrieb gibt ein emissionshandelspflichtiges Unternehmen an, wie die Produktionsleistung im vergangenen Betriebsjahr im Verhältnis zum regulären Betrieb war. Damit verändert sich die Emissionsmenge, die für das vergangene Geschäftsjahr angezeigt werden können. 

Verbesserungsbericht:

In Abhängigkeit der Genauigkeit, mit der die Emissionen erfasst werden, sowie dem Umfang der jährlichen Emissionen und der Branche ein emissionshandelspflichtiges Unternahmen gehört, sind in regelmäßigen Abständen Verbesserungsberichte zu erstellen. Diese beinhalten Möglichkeiten zur Verbesserung der Genauigkeit der Erfassung und Möglichkeiten zur Reduzierung der Emissionen.

Verifizierung

Sie betreiben eine Anlage, die den Anforderungen des europäischen Emissionsrechtehandels unterliegt?
Die Verifizierung des dafür notwendigen Zuteilungsantrages und des Emissionsberichtes wird durch die Mitarbeiter der PGU in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt:

Angebot
Prüfung der Anfrage, Festlegung des Prüfumfanges in einem Prüfplan, Zusammenstellung eines Kompetenzteams, Ermittlung des Zeitaufwandes 

Strategische Analyse
Festlegung der Prüfaufgabe, Bewertung der vorhandenen Informationen, Sichtung des Monitoringkonzeptes

Prüfplan
Risikoanalyse, Festlegung von Art und Umfang der Prüftätigkeiten, Dauer der Ausführung

Prüftätigkeit
Durchführung des Prüfplanes, Vor-Ort-Termin, Datenprüfungen, Überprüfung der Überwachungsmethoden

Verifizierungsbericht
Erstellung eines internen Prüfberichtes, Kontrolle durch einen unabhängigen Prüfer (Vier-Augen-Prinzip), Erstellung des Prüfberichtes für die DEHSt im FMS

Die Mitarbeiter der PGU können in den Verifizierungs- und Zertifizierungsprozess neben dem spezifischen, methodischen, wissenschaftlichen und technischen Know-How auch umfangreiche sachbezogene Erfahrungen aus folgenden Branchen einbringen:

  • Energieerzeugungsanlagen wie Biogasanlagen
  • Anlagen der Recyclingwirtschaft
  • Verbrennungsanlagen
  • Mineralölraffinerien
  • Stahlerzeugungsanlagen inklusive Weiterverarbeitung
  • Anlagen der Schiffs- und Flugzeugindustrie, des Elektromotorenbaus
  • Chemische Industrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Metallverarbeitungs-, Textilmaschinen-, Kunststoffverarbeitungs-, Gerätebau-, und Holzverarbeitungswirtschaft
  • Hersteller und Verarbeiter von Nichteisenmetallen
  • Hersteller von Glas einschließlich Glasfasern
  • Hersteller von keramischen Erzeugnissen durch Brennen
  • Hersteller von Dämmmaterial aus Mineralwolle
  • Einrichtungen für Forschung und Entwicklung